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Seit 1720, dem Ende des Nordischen Krieges, ist die Insel Use-
dom ein Teil der preußischen Provinz Pommern. Als Ergebnis
des Wiener Kongresses 1815 nach den Befreiungskriegen trat
Schweden Vorpommern und Rügen an Dänemark ab, das es im
Austausch gegen das Herzogtum Lauenburg und Zahlung von
3,5 Millionen Talern den Preußen überließ. Damit war erstmals
seit 1637 Pommern wieder geeint. Es wurde unter Friedrich Wil-
helm III., König von Preußen, der sich nur über die Höhe des
Kaufpreises ärgerte, eine Provinz des Königreichs Preußen.
In der „Franzosentid“ war Pommern zum wiederholten Mal
geplündert worden und viele Grundbesitzer mussten aufgeben.
So geriet in der Folge auch das Gut Gothen im Jahr 1817 unter
„Subhastation“ (Zwangsversteigerung) und fand für 45.750 Ta-
ler neue Besitzer. In nahezu allen bisherigen Veröffentlichungen
wird das hohe Lied auf den Käufer Georg Bernhard v. Bülow ge-
sungen, den treuen Freund und Oberforstmeister seines Königs.
Mit einemAbstand von 40 Jahren schreibt Willibald Alexis unter
seinem Pseudonym Dr. Häring über Georg Bernhard v. Bülow in
der Vossischen Zeitung vom 20. April 1856:
„Im Jahre 1768 in Mecklenburg geboren, widmete sich derselbe
der Forstkarriere. Nach zurückgelegten Lehrjahren ernannte Se.
Majestät der König Friedrich Wilhelm II. (1744–1797
Anm.d.V.
)
ihn im Juli 1787 zum Jagdjunker. Im Jahre 1789 trat derselbe
zugleich als Referendarius in die Kurmärkische Kriegs- und Do-
mänenkammer, ward vielfach mit der Abschätzung Königlicher
Forsten beschäftigt, 1794 zum Forstmeister des kurmärkischen