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ersten Distrikts, 1798 zum Oberforstmeister von Westphalen be-
fördert und im Jahre 1803 auf seinen Antrag in gleicher Eigen-
schaft nach Stettin versetzt.
Hier hatte er namentlich während der feindlichen Invasion,
(Frankreich
Anm.d.V.
) mannigfache Gelegenheit, sich der ihm an-
vertrauten Verwaltung durch seine reiche Erfahrung nützlich zu
zeigen. Mit Entschiedenheit und männlicher Festigkeit trat er,
von seiner Sprachkenntnis unterstützt, ohne Rücksicht auf sich
selbst, den vielseitigen Anforderungen feindlicher Oberbefehls-
haber an die Forstverwaltung entgegen. Strenge und unerschüt-
terliche Redlichkeit fordernd und gewährend, anerkennend und
belohnend ward er von Vorgesetzten und Untergebenen gleich
hochgeachtet und geliebt.“
Derselbe Willibald Alexis, der erste bekannte Besucher und
spätere Hauseigentümer in Heringsdorf, hatte kurz vorher am
5. April schon ebenfalls in der Vossischen Zeitung folgendes
über den Oberforstmeister Georg Bernhard v. Bülow und seinen
Bruder geschrieben:
„Bald nach dem Befreiungskriege kaufte er in Gemeinschaft
mit seinem Bruder, dem berühmten Herrn von Bülow-Cumme-
row, die verwüsteten Güter am Ostseestrande, bekannt unter
dem Namen der Gothenschen Güter. Es war ein verwilderter Bu-
chen- und Kiefernwald auf dem nordöstlichen Strandboden von
der Insel Usedom, untersprenkelt von ärmlichen Fischerhütten,
zwei armen Dörfern (Neuhof, Neukrug
Anm. d.V.
) im trockenen
Dünensande gelegen und einem Vorwerk (Gothen
Anm.d.V.
) am